Covid-19 Überbrückungshilfe II: Antragstellung leicht gemacht.

Durch Auflagen und Schließungen aufgrund der Covid-19 Pandemie mussten viele Branchen Umsatzeinbußen hinnehmen. Um diese auffangen und teilweise kompensieren zu können, hat die Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern die Überbrückungshilfe zur Verfügung gestellt. Sie ist ein branchenübergreifendes Zuschussprogramm für den Mittelstand und hat ein Gesamtvolumen von 24,6 Milliarden Euro.

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Sonderregelung aus Anlass der COVID-19-Pandemie: Betriebsratssitzung als Video- oder Telefonkonferenz möglich.

Vor dem Hintergrund der COVID-19 Pandemie wurde § 129 in das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) eingefügt. Dieser regelt, dass es bis einschließlich 31.12.2020 zulässig ist, Betriebsratssitzungen auch als Video- oder Telefonkonferenzen abzuhalten.

Die Regelung gilt rückwirkend zum 1.3.2020. Werden ab diesem Datum Beschlüsse unter Beachtung der Voraussetzungen des § 129 BetrVG gefasst, sind sie wirksam.

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Wettbewerbsverbot und Konkurrenzklausel im Arbeitsrecht

Solange ein Arbeitnehmer noch in seinem Unternehmen beschäftigt ist, gilt für ihn ein gesetzliches Wettbewerbsverbot. Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses entfällt dies jedoch. Viele Arbeitsverträge enthalten daher nachvertragliche Wettbewerbsverbote. Leider sind diese in der Praxis aber häufig unwirksam. Wie Arbeitgeber solche Klauseln rechtssicher formulieren können. 

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Arbeitsrecht: Lohnfortzahlung und Verdienstausfall-Entschädigung in Zeiten von Corona

Muss ein Arbeitgeber einem am Covid-19 Virus erkrankten Arbeitnehmer weiterhin Lohn zahlen? Wie verhält es sich mit dem Lohnanspruch des Arbeitnehmers, wenn die zuständige Behörde ein Tätigkeitsverbot ausspricht? Der folgende Artikel erfasst die wesentlichen Fragen der Lohnfortzahlung und Verdienstausfall-Entschädigung in Zeiten von Corona.

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Lockerung des Insolvenz- und Gesellschaftsrechts sowie zivilrechtliche Änderungen aufgrund der Covid-19-Pandemie

Am 25.03.2020 hat der Bundestag den nur kurz zuvor am 16. März angekündigten Entwurf des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht verabschiedet. Der Bundesrat hat dem Gesetz am 27. März zugestimmt und noch am gleichen Tag ist es im Bundesgesetzblatt verkündet worden und in Kraft getreten.

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