Das Betriebsverfassungsgesetz gewährleistet, dass Arbeitnehmer gegenüber Unternehmen Mitbestimmungsrechte geltend machen können. Vertreten werden die Arbeitnehmer in diesen Fällen durch den Betriebsrat.
Weiter LesenKategorie: Arbeitsrecht
Allgemeinverbindliche Tarifverträge
Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Bundesministerium für Arbeit und Soziales nach § 5 Tarifvertragsgesetz einen Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklären.
Hierzu bedarf es des Einvernehmens eines Ausschusses, der aus je drei Vertretern der Spitzenorganisationen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer besteht, sowie eines gemeinsamen Antrags der Tarifvertragsparteien.
Weiter LesenTarifverträge
Artikel 9 Abs. 3 des Grundgesetzes legt den Grundsatz der Tarifautonomie fest. Auf dieser Grundlage werden Vergütungen sonstige Arbeitsbedingungen vielfach in Tarifverträgen bestimmt. Auf Arbeitnehmerseite kann ein Tarifvertrag nur von Gewerkschaften geschlossen werden. Auf Arbeitgeberseite hingegen können sowohl Arbeitgeberverbände (Verbandstarifvertrag) als auch einzelne Arbeitgeber (Firmen-, Werk- oder Haustarifvertrag) Tarifverträge abschließen. Das Tarifvertragsgesetz (TVG) bildet dabei für das gesamte Tarifrecht die Rechtsgrundlage.
Weiter LesenMutterschutz im Arbeitsrecht
Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) wurde zum 1. Januar 2018 umfassend novelliert. Es bildet die gesetzliche Grundlage für den Schutz aller schwangeren und stillenden Arbeitnehmerinnen. Hierzu zählen auch Teilzeitkräfte, geringfügig Beschäftigte, Auszubildende, Praktikantinnen im Sinne des § 26 Berufsausbildungsgesetz (BBiG).
Weiter LesenKurzarbeit – Hinweise für Arbeitgeber
1. Kurzarbeit allgemein
Kurzarbeit bedeutet eine vorübergehende Verringerung der regelmäßigen Arbeitszeit. Der Arbeitnehmer arbeitet mithin bei der Kurzarbeit weniger Stunden als in seinem Arbeitsvertrag vereinbart. Dies gilt für einen befristeten Zeitraum. Im Extremfall kann Kurzarbeit sogar so weit gehen, dass der Arbeitnehmer in der Kurzarbeit überhaupt nicht arbeitet. (so genannte „Kurzarbeit Null“.)
Weiter LesenKurzarbeit – Hinweise für Arbeitnehmer
1. Kurzarbeit allgemein
Kurzarbeit bedeutet eine vorübergehende Verringerung der regelmäßigen Arbeitszeit. Der Arbeitnehmer arbeitet mithin bei der Kurzarbeit weniger Stunden als in seinem Arbeitsvertrag vereinbart. Dies gilt für einen befristeten Zeitraum. Im Extremfall kann Kurzarbeit sogar so weit gehen, dass der Arbeitnehmer in der Kurzarbeit überhaupt nicht arbeitet. (so genannte „Kurzarbeit Null“.)
Weiter lesenHomeoffice im Arbeitsvertrag
Der Telearbeitsvertrag
Das Arbeiten von zu Hause aus im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses gewinnt im Rahmen der Covid-19 Pandemie in vielen Unternehmen immer mehr an Bedeutung. Die vertraglichen Regelungen hierzu finden sich jedoch in den wenigsten Arbeitsverträgen wieder, obwohl gerade bei Homeoffice-Arbeitsplätzen zahlreiche wichtige Besonderheiten zu beachten sind.
Weiter lesenArbeitsrechtliche Konsequenzen bei Unternehmensveräußerung und Betriebsübernahme
Gemäß § 613 a BGB tritt der Erwerber eines Unternehmens in die Rechte und Pflichten der bestehenden Arbeitsverhältnisse ein. Darüber hinaus gilt, dass Erwerber und Veräußerer als Gesamtschuldner für Verpflichtungen haften, die vor dem Zeitpunkt des Übergangs entstanden sind und vor Ablauf eines Jahres nach dem Übernahmezeitpunkt fällig werden.
Weiter lesenDas Arbeitszeugnis
Bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses hat jeder Arbeitnehmer einen Anspruch auf Erteilung eines Zeugnisses durch den Arbeitgeber.
Rechtsgrundlage für diesen Anspruch sind § 630 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und §109 GewO (Gewerbeordnung).
Neben Arbeitnehmern haben hiernach grundsätzlich auch arbeitnehmerähnliche Personen, etwa Heimarbeiter, freie Mitarbeiter und Leiharbeitnehmer den Anspruch auf ein Zeugnis.
Allerdings kann der Arbeitgeber diesen Anspruch erst dann erfüllen, wenn der Arbeitnehmer von seinem Wahlrecht zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Zeugnis Gebrauch gemacht hat.
weiter lesenKündigung aufgrund von Corona-Pandemie
Durch den Covid19-Virus bedroht dieser Tage die Gesundheit vieler Menschen.
Auch die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie sind noch nicht abzuschätzen. Neben zahlreichen Selbständigen und Freiberuflern können vor allem kleine und mittelständische Unternehmen in ihrer Existenz bedroht sein.
Viele Arbeitnehmer befürchten daher, aufgrund der anhaltenden Krise ihren Arbeitsplatz zu verlieren. Aber in welchen Fällen kann Corona tatsächlich eine Kündigung begründen?
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