Artikel 9 Abs. 3 des Grundgesetzes legt den Grundsatz der Tarifautonomie fest. Auf dieser Grundlage werden Vergütungen sonstige Arbeitsbedingungen vielfach in Tarifverträgen bestimmt. Auf Arbeitnehmerseite kann ein Tarifvertrag nur von Gewerkschaften geschlossen werden. Auf Arbeitgeberseite hingegen können sowohl Arbeitgeberverbände (Verbandstarifvertrag) als auch einzelne Arbeitgeber (Firmen-, Werk- oder Haustarifvertrag) Tarifverträge abschließen. Das Tarifvertragsgesetz (TVG) bildet dabei für das gesamte Tarifrecht die Rechtsgrundlage.
Weiter LesenKategorie: Unternehmensrecht
Die Familiengesellschaft zur Sicherung der Vermögensnachfolge
1. Sicherung der Vermögensnachfolge
Zur Gestaltung der Nachfolge im Hinblick auf privates und/oder betriebliches Familienvermögen ist die Gründung einer Familiengesellschaft – auch Familienpool genannt – ein effizientes und anpassungsfähiges Instrument. Sie schützt vor der Zerschlagung von Unternehmen und Vermögenswerten durch die Erben, und spart darüber hinaus auch noch Erbschaftsteuer und Einkommensteuer.
Weiter LesenHomeoffice im Arbeitsvertrag
Der Telearbeitsvertrag
Das Arbeiten von zu Hause aus im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses gewinnt im Rahmen der Covid-19 Pandemie in vielen Unternehmen immer mehr an Bedeutung. Die vertraglichen Regelungen hierzu finden sich jedoch in den wenigsten Arbeitsverträgen wieder, obwohl gerade bei Homeoffice-Arbeitsplätzen zahlreiche wichtige Besonderheiten zu beachten sind.
Weiter lesenErbrechtliche Nachfolge bei Einzelunternehmen
Tritt bei einem Einzelunternehmen der Erbfall ein, ohne dass im Vorfeld Nachfolgeregelungen getroffen wurden, ist das Unternehmen je nach Erbenkonstellation von der Zerschlagung bedroht. Zur Sicherung des Fortbestandes des Unternehmens empfiehlt es sich daher, bereits frühzeitig entsprechende Nachfolgeregelungen zu treffen.
Weiter LesenArbeitsrechtliche Konsequenzen bei Unternehmensveräußerung und Betriebsübernahme
Gemäß § 613 a BGB tritt der Erwerber eines Unternehmens in die Rechte und Pflichten der bestehenden Arbeitsverhältnisse ein. Darüber hinaus gilt, dass Erwerber und Veräußerer als Gesamtschuldner für Verpflichtungen haften, die vor dem Zeitpunkt des Übergangs entstanden sind und vor Ablauf eines Jahres nach dem Übernahmezeitpunkt fällig werden.
Weiter lesenProbleme und Lösungen beim Kauf von Unternehmen und Gesellschaftsanteilen
I. Unternehmenskauf – eine Statistik
Laut Statistik der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) steigt die Zahl potenzieller Unternehmenskäufe und -verkäufe in Deutschland seit 2010 stetig an.
weiter lesen